Doktorand:innenverträge
Doktorand:innenverträge
Die Förderung von besonders zukunftsweisenden Promotionsvorhaben mit Vollzeitverträgen soll der exzellenten Ausbildung und nachhaltigen Vernetzung deutscher und französischer Kunsthistoriker:innen dienen. Die Doktorand:innenförderung des DFK Paris richtet sich nach den in Frankreich üblichen Verträgen zur Förderung von Promotionsprojekten (contrats doctoraux) für einen Zeitraum von drei Jahren. Die Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich. Ziel der Förderung ist die erfolgreiche Vollendung einer Dissertation. Gefördert werden inhaltlich und methodisch innovative Fragestellungen im Bereich der Kunstgeschichte, die weitergehende Perspektiven eröffnen und über das bloße Schließen einer Forschungslücke hinausgehen. Ein Bezug zu den aktuellen Forschungsschwerpunkten des DFK Paris ist wünschenswert.
Die Doktorandinnen und Doktoranden nutzen die hervorragenden Arbeitsbedingungen und internationalen Kontakte des Instituts und unterstützen mit einem begrenzten Zeitaufwand auch die für Forschung notwendige Infrastruktur.
Bewerben können sich Nachwuchswissenschaftler:innen, die am Anfang ihres Dissertationsprojekts stehen und die an einer deutschen und / oder französischen Universität zur Promotion eingeschrieben sind. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt am DFK Paris seitens des Betreuers bzw. der Betreuerin der Promotion in einem Empfehlungsschreiben ausdrücklich unterstützt wird. Erwartet werden darüber hinaus neben herausragenden wissenschaftlichen Leistungen und Qualifikationen sehr gute Deutschkenntnisse bei mindestens guten Französischkenntnissen bzw. sehr gute Französischkenntnisse bei mindestens guten Deutschkenntnissen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind ebenfalls erwünscht.
Die Forschungszuwendung richtet sich nach den in Frankreich üblichen Sätzen zur Förderung eines Promotionsvorhabens. Sie beträgt im ersten Förderjahr 2.300€ brutto monatlich. Pro weiterem Jahr erhöht sich die monatliche Vergütung um 100€ brutto. Der Fördervertrag bietet die in Frankreich üblichen Leistungen der Sozialversicherung (Rentenbeiträge, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.). Ggf. erfolgt die Versteuerung in Deutschland.
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel im Frühjahr.